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Pressemitteilung

Testfahrt der ÖDP/PU hat überzeugt: „Linie 58 – wer sie kennt ist begeistert“

Dr. Waas: Barrierefreiheit ist Verfassungsauftrag und muss auch beim ÖPNV beachtet werden

Testfahrt der ÖDP/PU hat überzeugt: „Linie 58 – wer sie kennt ist begeistert“

Dr. Waas: Barrierefreiheit ist Verfassungsauftrag und muss auch beim ÖPNV beachtet werden

Landratskandidat Dr. Christian Waas und die Kandidatinnen und Kandidaten der ÖDP/PU zur Kreistagswahl hatten eingeladen und es fand sich eine stattliche Gruppe von Interessierten am vergangenen Sonntagmittag am Bogener Bahnhof ein: Die Buslinie 58 sollte in der Praxis erprobt werden und das Ergebnis war positiv: „Der Anschluss an die Gäubodenbahn aus dem Labertal über Straubing und zurück funktioniert hervorragend“ stellten Gäste aus Geiselhöring fest. Auch die Information im modern ausgestatteten Bus über die nächste Haltestelle sowie das Vorhandensein eines „Haltewunsch-Knopfes“ wurde positiv gewertet: „Das ist Standard, wie man es aus Großstädten kennt“ war zu hören. Am Zielort St. Englmar erwartete Kreistagskandidat und Gästeführer Sigi Werner-Nottmeier die Gruppe und vermittelte Informationen über die Entwicklung des Tourismus am Ort.

In seiner kurzen Einführung stellte Dr. Waas fest, dass nur die Linie 58 und die Gäubodenbahn im ÖPNV-Netz unseres Landkreises ein 7-Tage-Angebot und Stundentakt aufweisen: „Alle anderen Linien enden am Freitagabend und bieten unter der Woche tagsüber oft nur einige wenige Fahrten an.“ Das entspreche leider nicht den modernen Erfordernissen. Bedauerlich sei, dass es bisher nicht gelungen ist, der modellhaften „Tourismuslinie 58“ von Bogen über Hunderdorf, Neukirchen und St. Englmar bis nach Viechtach die nötigen Zubringerverkehre über flexible „on-demand“ Möglichkeiten zu verschaffen. Da müsse nachgearbeitet werden.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Testfahrt wurde ein Thesenpapier ausgehändigt, in dem festgestellt wird, dass der ÖPNV kein Luxus sei, sondern ein Beitrag zur Sicherung von garantierten Grundrechten. Mobilität diene der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz). Menschen, die sich keinen PKW leisten können oder keinen Führerschein haben (können) weil sie entweder sehr jung oder sehr alt sind oder mit einer Einschränkung leben, seien auf den ÖPNV angewiesen. Der ÖPNV müsse aber gemäß Art. 118a der Bayerischen Verfassung und Artikel 3.3 Grundgesetz barrierefrei organisiert sein, stellte Dr. Waas fest. Es gehe nicht nur um den Zugang mit Rollstuhl; auch Menschen mit Gehhilfen (Rollatoren, Stützen…) und Kinderwägen bräuchten geeignete Fahrzeuge und eine entsprechende Gestaltung der Haltestellen. Da gebe es im Landkreis von viel zu tun, meinte Dr. Waas.

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