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Pressemitteilung

Gemeinwohlökonomie – nur ein schöner Traum?

Kaum ein Artikel der Bayerischen Verfassung wird so missachtet wie der Artikel 151

Bildquelle: pixabay.com

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In diesem wird das Ziel der Wirtschaft definiert: Wirtschaft muss dem Gemeinwohl dienen, also nicht der totalen Profitmaximierung, wie das der Neoliberalismus als selbstverständlich annimmt.

Die ÖDP bekennt sich vorbehaltlos zum Gemeinwohlziel. Beispielhaft verlangen wir die Abkehr vom reinen Profitziel im Gesundheits- und Pflegewesen: Ordentlich betriebene Pflegeheime oder Kliniken können genau genommen keine Gewinne erzielen und müssen das auch nicht. Ihr Ziel ist die optimale Versorgung der Menschen, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen. Das „Dividendenbedürfnis“ von Investoren darf nicht gegen das Versorgungsbedürfnis von kranken oder hilfebedürftigen Menschen ausgespielt werden. Das ist Gemeinwohlökonomie!

Besonders abstoßend ist die Profitorientierung im Gesundheitswesen, wenn über ein System von „Zielvereinbarungen“ leitenden und angestellten Ärzten eine Mindestmenge an Operationen oder anderen Leistungen in bestimmten Zeiträumen vorgegeben wird. Unter solchen Bedingungen besteht die Gefahr, dass einfachere und kostengünstige Behandlungen vermieden werden, um hochpreisige Leistungen abrechnen zu können – zum Schaden der Solidargemeinschaft und manchmal auch der Gesundheit der Patienten. Die Medizin hat wie alles in der Welt natürlich auch eine ökonomische Seite; ärztliche Kunst und pflegerisches Engagement dürfen aber niemals zu Knechten der Betriebswirtschaft degradiert werden.

Das Landtagwahlprogramm der ÖDP in Bayern („146 Gründe die ÖDP zu wählen“) enthält mit den Gründen 39 - 50 viele weitere Konzepte für die Entwicklung einer gemeinwohlorientierten Wirtschaft, wie sie von der Bayerischen Verfassung verlangt wird.

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