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Pressemitteilung

Die Bayerische Verfassung wird 80 Jahre alt

Suttner: „Eine Schatztruhe, die leider zu selten geöffnet wird“

Im Bild von links nach rechts: Martha Altweck Glöbl, Bildungsreferent Bernhard Suttner, Hans Jürgen Hahn und Angela Ramsauer

Ein stattliches Auditorium konnte Kreisvorsitzender Hans-Jürgen Hahn am vergangenen Donnerstag beim Vortragsabend der ÖDP im Gäubodenhof, begrüßen, bei dem der Bildungsreferent Bernhard Suttner die Bayerische Verfassung in ihren Schwerpunkten darstellte. Der Referent legte dabei den Schwerpunkt auf das „Gemeinwohl“, dem laut Artikel 3 der Verfassung der neue, demokratische Freistaat Bayern diene. „Mit der immer bedrohlicher werdenden sozialen Spaltung erleben wir gerade die Folgen der seit drei Jahrzehnten leider auch bei uns vorherrschenden Ideologie des ego-zentrierten Neoliberalismus“ meinte Suttner und rief dazu auf, den Gemeinwohlgedanken neu zu beleben. Die Bayerische Verfassung verpflichte uns dazu, indem sie in Artikel 151 knapp und klar vorgibt, dass „die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dem Gemeinwohl dient und in Artikel 157 feststellt, dass Kapitalbildung nicht Selbstzweck ist!“

Nach einem kurzen historischen Rückblick auf die über 200jährige Verfassungsgeschichte Bayerns stellte der Referent die Vorgänge des Jahres 1946 dar. Innerhalb von knapp 9 Monaten gelang es damals, den Auftrag der Militärregierung zu erfüllen, Bayern als Staat demokratisch zu fundieren. In dieser knappen Zeit formulierte ein nur wenige Personen umfassender Verfassungsausschuss auf der Basis eines Entwurfs von Wilhelm Hoegner den Text. Anschließend wurde bayernweit eine verfassungsgebende Versammlung gewählt, die den Entwurf verbesserte. Endlich wurde per Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 die Verfassung mit 70% Zustimmung angenommen und am 8. Dezember in Kraft gesetzt.  Nach Suttners Ansicht verdient nicht nur das Tempo der Beratungen Bewunderung, sondern auch die Bereitschaft alle Beteiligten zur Überwindung ihrer weltanschaulichen Differenzen: „Dies gelang, weil sich damals Sozialdemokraten und Christsoziale darin einig waren, dass Bayern freiheitlich, aber gemeinwohlorientiert gestaltet werden muss und dass Deutschland nach dem zentralistischen Naziterror föderal zu organisieren sei“ meinte der Referent. Sowohl der demokratische Sozialismus als auch die katholische Soziallehre lehnen den marktradikalen Kapitalismus ab; das sei 1946 die Basis für eine optimale Zusammenarbeit gewesen.

Der Referent bezeichnete die Verfassung als „Schatztruhe, in die leider zu wenig hineingegriffen wird“. Viele aussagekräftige Artikel nennen Ziele, die auch nach 80 Jahren für die aktuelle Politik höchst hilfreich wären: Er verstehe z.B. nicht, wie Regierungsmitglieder bei jeder Gelegenheit die Abschaffung der Erbschaftssteuer fordern können, obwohl diese Steuer in der Verfassung als Mittel benannt wird, mit dem man „die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner“ (Art. 123.3) verhindern müsse. Als seinen absoluten Lieblingsartikel bezeichnete Suttner den Artikel 117. Die Bayerische Verfassung scheue sich nicht, neben den Grundrechten auch Grundpflichten zu formulieren, weil sich der „Genuss der Freiheit für jedermann nur dadurch sichern lasse, dass alle an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.“ Dieser Artikel sei die Absage an unpolitische Passivität ebenso wie an rücksichtslose Hetze und Miesmacherei. Suttner: „Was könnte aktueller sein?“

In der Diskussion wurde der Referent gefragt, welche Verbindlichkeit die vielen Programmsätze der Verfassung eigentlich haben, nachdem drei Jahre nach 1946 das Grundgesetz bei den meisten Themen maßgeblich geworden sei. Der gesamte Text der Verfassung sei als „Auftrag zur Pflege einer gemeinwohlorientierten politischen Kultur zu verstehen“ meinte Suttner, auf die nicht nur alle Mandatsträger und alle Beamten des Freistaates vereidigt werden, sondern auf die auch alle Bürgerinnen und Bürger hingewiesen werden sollen. Nicht umsonst lege der Schlussartikel 188 fest, dass alle zum Ende ihrer Schulzeit einen Abdruck der Verfassung erhalten.

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