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Pressemitteilung

Berichterstattung über die Fraktionssitzung am Mittwoch, 2. Sept. 2026

Der Bericht über die Veranstaltung des Seniorenbeirats über die Ansiedlung von Supermärkten im Westpark als auch im Gäubodenpark war für die ÖDP/PU-Fraktion der Anlass für eine zusätzlich einberaumte Fraktionssitzung. Stadtrat Hans Jürgen Hahn konnte dem Artikel am 1. 09. im Straubinger Tagblatt entnehmen, dass die Firma Modulus die Genehmigung einer Bauvoranfrage erhalten hat und jetzt auch zügig an der Baugenehmigung arbeitet. „Mit dieser Entscheidung habe ich gerechnet, da in der letzten Bauausschusssitzung meine Nachfrage, ob die Stadt den Gäubodenpark weiterhin bebauen will, positiv beantwortet wurde und für den Gäubodenpark schon lang ein gültiges Baurecht besteht“. Die Konsequenz daraus ist aber, führt Fraktionsvorsitzende Katrin Dengler aus, dass dann geplant über 8000 m² Einzelhandelsfläche neu in Straubing entstehen würden. In Kenntnisnahme der einzelnen Gutachten, die sowohl von der Stadt als auch vom Betreiber des Westparks in Auftrag gegeben wurden, ist damit klar, „dass durch diese geballte Fläche an Einzelhandelsge-schäften, viele kleinere wohnortnahe Supermärkte massiv in ihrer Existenz bedroht sind. Im schlimmsten Fall könnte die Nahversorgung in einigen Stadtteilen nicht mehr gewährleistet sein. Ganz zu schweigen davon, dass wir unsere Innenstadt, sprich den Theresienplatz und den Ludwigsplatz mit der Ansiedlung im Westpark deutlich schwächen“, so Stadträtin Dengler. Da ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt existiert in dem klar formuliert ist, dass die Innenstadt zu stärken ist und der Gäubodenpark innerhalb dieses definierten zentralen Versorgungsbereich liegt, verstehen die Stadträte der ÖDP/PU die Ansiedlungspolitik im Westpark nicht: „Es kann doch nicht gewollt sein, dass die Stadt mit der überdimensionierten Flächenvergabe für Einzelhandelsprojekte den Leerstand von Gebäuden selber herbeiführt“. „Die Festsetzung einer Verkaufsfläche von dieser Größenordnung überschreitet die Schwelle der reinen kommunalen Bauleitplanung bei Weitem“ erklärt Stadtrat Hans Jürgen Hahn. Deswegen möchte er überprüft haben, ob es sich bei diesem Vorhaben um eine erhebliche überörtliche Raumbedeutung im Sinne von Art. 24 Abs. 1 der Bayerischen Bauleitplanung in Anlehnung an die Verordnung über den Landesentwicklungsplan handelt Aus diesem Grund stellt die ÖDP/PU Fraktion den Antrag, dass das laufende Bebauungsplanverfahren zum SO Feiertagsacker-Westteil ausgesetzt wird, bis durch die Regierung von Niederbayern, im Rahmen eines formalen Raumordnungsverfahrens wegen der überörtlichen Raumbedeutung, die  Raumverträglichkeit des Gesamtvorhabens verbindlich festgestellt wird.

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